Digitale Signatur oder digitalisiertes Gekritzel

In der Solothurner Zeitung vom Donnerstag, 22.11.2017 erschien ein Artikel zum Thema Digitale Signatur. Im Artikel steht Folgendes:

Wer schon mal einen eingeschriebenen Brief erhalten hat, kennt das Prozedere: Der Briefträger oder Schalterbeamte verlangt eine Unterschrift, die man – mit einem Plastikstift «bewaffnet» – direkt auf den mitgebrachten Handcomputer oder das Display des Bezahlterminals schreiben kann. Der Empfänger bezeugt damit, dass ihm die Sendung ausgeliefert wurde.

Anschließend wird dieses Gekritzel als digitale Signatur bezeichnet. Im Artikel ging es dann um die Frage, ob ein solches Vorgehen nicht auch bei Initiativen oder Referenden angewendet werden könnte.

Zurecht gab es einen Tag später in einem Leserbrief eine Replik:

Hier wurde nun klargestellt, was der Unterschied zwischen einem digitalen Gekritzel und einer digitalen Signatur ist:

Digitales Signieren ist ein elektronisches Krypto-Verfahren (Algorithmus), bei dem der Computer mithilfe eines Geheimschlüssels (Private Key) aus digitalen Daten (beim Pöstler wäre das der Lieferschein) einen Wert berechnet, die digitale Signatur. Den Geheimschlüssel kennt nur der Unterzeichner. Durch Vergleich der digitalen Signatur mit einem erneut berechneten Signaturwert der gleichen Daten kann jeder mithilfe des öffentlichen Verifikationsschlüssels (Public Key) die nicht abstreitbare Signierung und die Unversehrtheit der Daten prüfen. Um die Daten dem Unterzeichner eindeutig zuordnen zu können, muss der Verifikationsschlüssel (Public Key) dieser Person zweifelsfrei zugeordnet sein (was mittels elektronischer Identität wie z. B. der SwissID garantiert ist).

Etwas peinlich für die Zeitung ist es schon, dass ein Leserbrief einen Tag später erklären muss, dass das, wovon der Artikel spricht, gar keine digitale Unterschrift ist.

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