Filmrestaurierung eines Films von 1901

Ein eindrückliches Beispiel einer Filmrestaurierung zeigt das folgende Beispiel. Das Filmmaterial ist 120 Jahre alt, das Original wurde 1901 in Ealing, West London, aufgenommen. Der Beitrag vergleicht den ursprünglichen, unrestaurierten Film mit dem restaurierten Film.

 

https://twitter.com/StuartHumphryes/status/1401241920001740802

Microsoft Teams mit 145 Millionen Nutzern am Tag

Nicht alle Wirtschaftszweige haben während der Pandemie gelitten. Profitiert haben jene Anbieter, die Werkzeuge geschaffen haben, die uns in dieser Zeit die Kommunikation erleichtert oder überhaupt ermöglicht haben. Zu diesen Werkzeugen gehört auch MS Teams.

Gemäss einem Tweet von Jeff Teper, Coprporate Vice President von Microsoft 365, hat Teams im Moment 145 Millionen Nutzer am Tag, eine ganz gewaltige Anzahl. Auch an unserer Schule verwenden es einige Lehrer für den Unterricht und sind damit sehr zufrieden.

https://twitter.com/jeffteper/status/1387141320519557120

Zu Beginn der Pandemie habe Teams 32 Millionen Nutzer pro Tag gehabt, so Cashys Blog.

Buchhaus-Zeitung von Lüthy Balmer Stocker ODER: Yumpu machts möglich

Ich habe kürzlich versucht die Buchhaus-Zeitung von Lüthy Balmer Stocker in einer digitalen Version zu finden. Diese “Zeitung” ist eine Gratis-Werbung, warum also sollte diese Broschüre nicht auch digital erhältlich sein?

Auf der Webseite von Lüthy Balmer Stocker erfährt man aber absolut nichts über diese Broschüre, wie wenn es sie nicht geben würde. Gib man “Buchhaus Zeitung” ins Suchfeld ein, dann erhält man keine Treffer. Gibt man den Begriff als einzelnes Wort ein, also “buchhauszeitung”, dann erhält man die Vorschläge für “backstein”:

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Sehr eigenartig, drückt man wieder auf “buchhauszeitung”, dann erscheint das folgende Ergebnis:

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Sucht man nun über google differenzierter nach “Buchhaus-Zeitung” und “pdf” und “download”, dann kommt man zu zwei Treffern und einem interessanten Ergebnis.

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Offenbar kann man die Buchhaus-Zeitung auf Yumpu lesen, allerdings die Ausgabe von 2016. Ein Click auf den Link führt uns dann zu dieser Seite:

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Sucht man auf Yumpu mit “lüthy”noch weiter, dann findet man tatsächlich dort die aktuellen Ausgaben der Buchhaus-Zeitung:

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Und schliesslich landet man hier

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Ein Download ist nicht möglich, man muss den Prospekt also online lesen. Das funktioniert dann einwandfrei, aber halt Yumpu:

  • Man kann das Dokument einfach durchblättern, keine Sprünge machen, einfach Seite für Seite.
  • Natürlich auch keine direkte Bestellmöglichkeit,
  • keine Möglichkeit, ein Buch etwa auf eine Merkliste zu setzen.
  • Man kann auch keine Seite speichern.

Wenn man allerdings die dürftigen Zugriffszahlen anschaut, dann scheint es kein grosses Bedürfnis zu sein, diese Werbezeitung online anzuschauen. Dies könnte aber auch damit zusammenhängen, dass man wissen muss, wo man diese digitale Version der Buchhaus-Zeitung finden kann.

Digitale Signatur oder digitalisiertes Gekritzel

In der Solothurner Zeitung vom Donnerstag, 22.11.2017 erschien ein Artikel zum Thema Digitale Signatur. Im Artikel steht Folgendes:

Wer schon mal einen eingeschriebenen Brief erhalten hat, kennt das Prozedere: Der Briefträger oder Schalterbeamte verlangt eine Unterschrift, die man – mit einem Plastikstift «bewaffnet» – direkt auf den mitgebrachten Handcomputer oder das Display des Bezahlterminals schreiben kann. Der Empfänger bezeugt damit, dass ihm die Sendung ausgeliefert wurde.

Anschließend wird dieses Gekritzel als digitale Signatur bezeichnet. Im Artikel ging es dann um die Frage, ob ein solches Vorgehen nicht auch bei Initiativen oder Referenden angewendet werden könnte.

Zurecht gab es einen Tag später in einem Leserbrief eine Replik:

Hier wurde nun klargestellt, was der Unterschied zwischen einem digitalen Gekritzel und einer digitalen Signatur ist:

Digitales Signieren ist ein elektronisches Krypto-Verfahren (Algorithmus), bei dem der Computer mithilfe eines Geheimschlüssels (Private Key) aus digitalen Daten (beim Pöstler wäre das der Lieferschein) einen Wert berechnet, die digitale Signatur. Den Geheimschlüssel kennt nur der Unterzeichner. Durch Vergleich der digitalen Signatur mit einem erneut berechneten Signaturwert der gleichen Daten kann jeder mithilfe des öffentlichen Verifikationsschlüssels (Public Key) die nicht abstreitbare Signierung und die Unversehrtheit der Daten prüfen. Um die Daten dem Unterzeichner eindeutig zuordnen zu können, muss der Verifikationsschlüssel (Public Key) dieser Person zweifelsfrei zugeordnet sein (was mittels elektronischer Identität wie z. B. der SwissID garantiert ist).

Etwas peinlich für die Zeitung ist es schon, dass ein Leserbrief einen Tag später erklären muss, dass das, wovon der Artikel spricht, gar keine digitale Unterschrift ist.

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