Schnellladegesetz: Maximal 30 Kilometer im Fernverkehr bis zur nächsten Station

Kurz vor Mitternacht hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf für ein Schnellladegesetz verabschiedet. Mit der Initiative soll eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur für rein batteriebetriebene Elektroautos entstehen. Die Abgeordneten wollen dafür die Voraussetzung für eine europaweite Ausschreibung von 1000 Standorten für jeweils mehrere Schnellladesäulen mit über 150 Kilowatt schaffen und so die Langstreckentauglichkeit von Akku-Fahrzeugen erhöhen.

Quelle: Schnellladegesetz: Maximal 30 Kilometer im Fernverkehr bis zur nächsten Station | heise online

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