Deutsch-Zentralmatur in Österreich

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Wie ich einem Artikel aus der österreichischen Zeitung Die Presse vom 10.9.12 entnehmen konnte, wird die Deutsch-Matur in Österreich neu gestaltet. Ich gehe auf einige Stellen aus diesem Artikel ein.

  • Ausgangspunkt des Beitrags ist die Feststellung, dass die Latte für die Deutschprüfung hoch gesteckt werden müsse, da eine Reifeprüfung den Antritt eines Universitätsstudiums bedeute. Daraus wird nun die Schlussfolgerung gezogen, dass es für alle vergleichbare Standards brauche.
    Dies Folgerung ist doch eigenartig, was haben vergleichbare Standards damit zu tun, dass eine bestandene Reifeprüfung ein Billett für einen Studienantritt bedeutet? Hier fehlt mir der Gedanke der Chancengleichheit für alle. Nicht der automatische Universititätseintritt ist ein Argument für die Anwendung gleicher Standards, sondern die gleiche Behandlung aller Schülerinnen und Schüler.
  • Da es vergleichbare Standards brauche, habe man sich entschlossen, allen Prüflingen die gleichen Aufgaben zu stellen.
    Auch dieser Gedanke ist nicht zwingend. Vergleichbare Standards heißt keineswegs, dass alle die gleiche Prüfung machen müssen.
  • Inhalt dieser gemeinsamen Prüfung sind offenbar drei Aufgabenpakete. In einem Paket befindet sich zwingend eine literarische Aufgabe.
  • In jedem Paket befindet sich eine ähnliche Aufgabenstellung: Statt ein längerer Aufsatz werden zwei Texte verlangt, offenbar in jedem Paket. Zudem geht jede Aufgabe von einem Text aus: “Die Kandidat(inn)en müssen sich auf die Ausgangstexte beziehen. Diese können literarisch sein oder Sachtexte, zum Beispiel aus der „Presse“, bisweilen auch Tabellen oder Schaubilder. Und die Prüflinge müssen gezielt argumentieren, Vorgänge beschreiben oder Sachverhalte darstellen. Der alte Besinnungsaufsatz hat ausgedient.”
    Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob jeder “Aufsatz” sich auf einen Ausgangstext beziehen soll. In den letzten Jahren haben sich die Aufgabenstellungen aber tatsächlich in diese Richtung bewegt, übrigens nicht unbedingt zur Freude der Schüler. Entscheidend ist hier allerdings, wie schwierig diese Texte sind, auch der Umfang spielt eine wesentliche Rolle. Die Schüler müssen sich dann durch drei “Dossiers” durcharbeiten, das braucht Zeit. Auch die Bearbeitung dieser Texte braucht Zeit, schließlich braucht es noch eine eigene Auseinandersetzung mit dem Thema.
    Sehr häufig werden heute kurze Texte oder Zitate als Grundlage für eine Aufgabenstellung verwendet, so etwa hier an der Kantonsschule Reussbühl.
  • Auch die Beurteilung soll einheitlich geregelt werden. Jede Arbeit wird von einer Lehrperson korrigiert nach einem “genauen und verbindlichen Kriterienkatalog”. Dieser bestehe aus vier Punkten und entspreche genau der “gesetzlichen Leistungsbeurteilung”: Inhalt, Aufbau, Sprache, formale Richtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik).
    Wenn der Kriterienkatalog wirklich zu einer einheitlichen Prüfung führen soll, dann muss gerade dieser Katalog sehr umfangreich sein. Die Kriterien müssen zu jedem Thema, zu jedem Text entwickelt und dann auch verständlich dargestellt werden. Dann stelle man sich vor, die Schüler kommen auch in den Besitz dieser Kriterien. Vorstellbar, dass nun Rekurse gegen die Kriterien oder die Anwendung derselben durch eine Lehrperson Rekurs eingelegt wird.
  • Diese Kriterien sollen “den Primat des Inhalts” sicherstellen: “Das heißt: Eine inhaltlich gute oder sehr gute Arbeit kann kaum zu einem „Nicht genügend“ führen, auch bei formalen Mängeln. Und umgekehrt: Eine formal fehlerfreie Arbeit führt nicht automatisch zu einem „Sehr gut“.”
    Dies gilt natürlich nur, wenn man den Aufbau und auch den sprachlichen Stil zum Inhalt rechnet, sonst kann diese Bemerkung ja kaum zutreffen.
    Hier wird übrigens noch ein Seitenhieb – nicht der erste – gegen gewisse Lehrpersonen ausgeteilt: “Das mag für manche eine Umstellung bedeuten. Denn es ist eben viel einfacher, Beistrich- oder Rechtschreibfehler zu zählen als die Qualität einer Arbeit zu beurteilen.” Mit diese Problematik wird jeder, der sich zum Deutschlehrer ausbilden lässt, schon bei der ersten Aufsatzkorrektur konfrontiert. Die entscheidende Frage ist aber, wie man die Qualität einer Arbeit tatsächlich beurteilt, und zwar rekurssicher. Wir Deutschlehrer sind uns in den allermeisten Fällen einig, auch mit unseren Experten, die im Moment zumindest noch an gewissen Schulen in der Schweiz eine Gegenkorrektur machen. Das Problem ist aber auch hier der Maßstab. Zudem stellt man häufig fest, dass gerade Schüler, die eher schwach sind im Aufsatzschreiben, keine wirkliche Einsicht in diesen Qualitätsmaßstab haben.
  • Dann der optimistische Schlusssatz: “Die neue Deutschmatura wird eine zukunftsorientierte Kompetenzüberprüfung sein.”
    Warten wir die Pilotversuche ab, ich bin mir da aber nicht sicher, was wir genau durch solche Vereinheitlichungen gewinnen.

Seit einiger Zeit arbeiten wir im Bildungsraum Nordwestschweiz an einem Projekt “Harmonisierte Maturitätsprüfung (HarmMat)”. Die Stoßrichtung geht in eine Art Einheitsmatur pro Schulhaus. Wenn man allerdings diese Entwicklung in Österreich betrachtet, dann ist eine Einheitsmatur Nordwestschweiz durchaus möglich. In der Schweiz haben in der Bidlungspolitik die Kantone allerdings das letzte Wort.

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